Die virtuelle Eigentümerversammlung kommt
Hamburg, 20. August 2024. Der Bundestag hat am 04.07.2024 den Gesetzentwurf zur rein virtuellen Eigentümerversammlung beschlossen. Damit ist der Weg frei für einen zeitnahen und verbesserten Meinungsaustausch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die zunehmend Entscheidungen treffen müssen, bei denen eine jährliche Präsenzversammlung nicht mehr ausreichen wird.
Neben der Präsenzversammlung und der hybriden Eigentümerversammlung wird die virtuelle Eigentümerversammlung damit eine weitere Versammlungsoption. Zur Ausübung gelangt sie dabei jedoch nur, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen in einer Wohnungseigentümerversammlung dafür votieren. Der entsprechende Beschluss gilt dann zunächst für drei Jahre. In dem beschlossenen Änderungsantrag der Regierungskoalition kam es zu einer Ergänzung des vorliegenden Entwurfes. Danach müssen Wohnungseigentümer, die vor dem 1. Januar 2028 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen (WEG § 23 Absatz 1a), bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchführen. Darauf kann durch einstimmigen Beschluss jedoch verzichtet werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allerdings nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse (WEG § 48 Absatz 6). Die Übergangsregelung erfasst ausdrücklich nicht solche Beschlüsse, die bereits vor der neuen Gesetzesregelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer beruhen.
Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, ebenso wie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am 27.09.2024. Das Gesetz tritt stand heute am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Hausverwaltung Hauke wird in Absprache mit Ihren Eigentümern die neuen Möglichkeiten des Gesetzes nutzen, um die Kommunikation mit Eigentümern zu vereinfachen. Bei Interesse an dieser Form der Kommunikation sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
20.08.2024